Wer bisher ein TV-Gerät mit einer Größe von mehr als 42 Zoll bis 65 Zoll bei der GEMA angemeldet hat, hat hierfür in der Vergangenheit zunächst die Vergütung für Großbildschirme gezahlt. Diese ist regelmäßig teurer als für Kleinbildschirme. Für TV-Geräte bis 65 Zoll gelten die Tarife für Kleinbildschirme, wie durch die Gerichtsentscheidung bestätigt wurde.
Seitens der GEMA erfolgen derzeit Vertragsanpassungen und Rückzahlungen. Die Änderung setzt die GEMA aktuell rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 um.
Für zurückliegende Zeiträume stehen der DEHOGA und der HDE (beide Mitglieder der Bundesvereinigung der Musikveranstalter, BVMV) weiterhin mit der GEMA in Verhandlungen.
Betriebe, die für die Wiedergabe von Fernsehsendungen TV-Geräte im Größenbereich von mehr als 42 Zoll bis maximal 65 Zoll nutzen, können ihre Verträge mit der GEMA entsprechend anpassen lassen und Rückzahlungen erhalten. Wie Sie dabei vorgehen können, beschreibt die GEMA auf ihrer Website:
1. Rufen Sie im GEMA Onlineportal „Meine Verträge“ auf.
2. Wählen Sie den betroffenen Vertrag aus, indem Sie unter „Optionen“ auf „Änderung beantragen“ klicken.
3. Nun wählen Sie im Drop-Down-Menü „Sonstiger Reklamationsgrund“ aus.
4. In dem Textfeld geben Sie die Anzahl der Bildschirme an, die kleiner als 66 Zoll sind.
5. Sie müssen keinen neuen Raumplan hochladen.